Hinweis
Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der Botschaft erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum
Allgemein erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (Staatsangehörige von Südafrika benötigen jedoch ein Transitvisum.).
Visaarten
Einreisevisa zur ein- und mehrmaligen Ein- und Ausreise.
Visagebühren
Deutschland/Österreich:
Transit-/Touristen-/Geschäftsvisum: 70 Euro (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate) 90 Euro (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate) Familienbesuch/Geschäftsvisum: 100 Euro (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate) 120 Euro (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate) 130 Euro (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate) 150 Euro (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate) Schweiz: Transit-/Touristen-/Geschäftsvisum: 105 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate) 140 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate) Familienbesuch/Geschäftsvisum: 150 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate) 185 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate) 200 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 12 Monate) 230 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 12 Monate) Gültigkeitsdauer
3 oder 6 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Générale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch mind. 1 Monat vor Abreise bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. beim Konsulat (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a). 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos. (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist (d) Nachweise einer Gelbfieber-Impfung. (e) Visum-Gebühr (bar oder Verrechnungsscheck). (f) Ggf. Kopie der Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben an die Botschaft mit Bescheinigung der Kostenübernahme durch die entsendende Firma. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg (Postanweisung, Scheck, Barzahlung. Schweiz: nur Barzahlung) beigefügt werden. Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Regierung von Burkina Faso.
Bearbeitungszeit
Ca. 1 Woche. Schweiz: 2 Tage.
Impfungen
Gelbfieberimpfung vorgeschrieben (ausgenommen sind Kinder unter 1 Jahr), wird bei Einreise kontrolliert. Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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